Allgemeine Geschäftsbedingungen 


 

KIZMIAZ  Tätowierungen 

Herforder Straße 43

32257 Bünde


 

Inhaberin: Sina Kizmiaz




 

I. ALLGEMEINES


 

1. Geltungsbereich: Für die Beauftragung, Anfertigung und Umsetzung der Tätowierung sowie sonstige Leistungen an Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Andere AGB werden nicht anerkannt und sind daher nicht Bestandteil dieses Vertrages. Dies gilt insbesondere für solche AGB, die inhaltlich über die Angaben dieser AGB hinausgehen.


 

2. Vertragspartner für die Beauftragung, Anfertigung und Umsetzung der Tätowierung sowie sonstige Leistungen ist Sina Kizmiaz, die die Arbeiten anfertigt, ausführt und umsetzt. Für die Tätowiererin und ihre Vertragspartner gelten diese AGB.


 

3. Termine finden ausschließlich nach Vereinbarung statt.



 

II. VERTRAGSSCHLUSS


 

1. Der Vertrag kommt zwischen der Tätowiererin und dem Kunden zustande.


 

2. Der Vertrag kommt zwischen der Tätowiererin und dem Kunden zustande, sobald der Termin schriftlich aufgenommen und vom Kunden per Kaution abgesichert wurde.


 

3. Auftragsannahmen erfolgen stets nur zu den bei der Terminvereinbarung getroffenen Vertragsinhalten.


 

4. Die Tätowiererin behält sich vor, Aufträge und Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Gründe hierfür können beispielsweise Motive mit religiösem oder politischem Hintergrund, menschen- oder tier verachtende Motive, Motive, die die Tätowiererin moralisch oder ethisch nicht vertreten kann, das Bestehen auf die Tätowierung besonders exponierter Körperstellen oder des Intimbereichs, Motive mit erkennbarem Namen, u.a. sein.



 

III. TÄTOWIERBEDINGUNGEN


 

1. Es werden nur volljährige Personen tätowiert. Minderjährige Personen werden grundsätzlich nicht tätowiert, auch nicht dann, wenn Erziehungsberechtigte sie begleiten und ihr schriftliches Einverständnis erklären.


 

2. Es werden nur geschäftsfähige Personen tätowiert, die einen Geistes- und Reifezustand erkennen lassen, der einer wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung nicht entgegensteht.


 

3. Die Tätowierung steht unter dem Vorbehalt, dass seitens des Kundens keine Ausschlussgründe vorliegen, die der fachgerechten Ausführung der Tätowierung entgegenstehen. Ausschlussgründe sind insbesondere, aber nicht abschließend:

a. eine Alkoholintoxikation in den letzten 48 Stunden vor Terminbeginn,

b. eine Betäubungsmittelintoxikation in den letzten 48 Stunden vor Terminbeginn,

c. die Einnahme, der Einfluss oder die Zufuhr von gerinnungshemmenden, wundheilbeeinflussenden oder sonstigen Medikamenten, die das Tätowieren zum Termin ausschließen oder erschweren,

d. die Anwendung von Oberflächenanästhetika (z.B. Emla, TKTX),

e. die Anwendung von Enthaarungscremes und ähnlich gelagerten Produkten,

f. die unabgesprochene Anwendung von Produkten zur Vorbereitung der zu tätowierenden Körperstelle,

g. Erkrankungen, die das Durchführen einer Tätowierung ausschließen oder erschweren, insbesondere Infektions- oder Viruserkrankungen, Wundheilungsstörungen, Blutgerinnungsstörungen, Asthma, Diabetes, Hepatitis, HIV oder Epilepsie,

h. das Vorhandensein bekannter Allergien gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstigen Tätowier- und Hygienemitteln,

i. die Schwangerschaft oder Stillzeit der Kundin,

j. ein unzumutbarer Hygienezustand des Kunden,

k. das Erkennenlassen oder der Anschein einer Verhaltensweise oder Gesinnung, die die fachgerechte Durchführung der Tätowierung in Frage stellen oder als unsicher erscheinen lassen,

l. das Verweigern der schriftlichen Einwilligung in eine Körperverletzung.


 

4. Der Kunde verpflichtet sich, die Tätowiererin über vorhandene Allergien, Medikationen, Krankheiten und ihm bekannte Ausschlussgründe nach Ziffer II. 3. vorab in Kenntnis zu setzen.


 

5. Der Kunde verpflichtet sich, vor der Durchführung der Tätowierung zur Abgabe einer schriftlichen und unterschriebenen Einverständniserklärung. Er verpflichtet sich ferner, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen und einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein vorzuzeigen, um seine Volljährigkeit nachzuweisen.


 

6. Die Tätowierung wird unter penibler Einhaltung aller hygienischen Vorschriften durchgeführt. Es kommen nur professionelle Instrumente, Hilfsmittel und Techniken zur Anwendung.


 

7. Die Tätowiererin klärt den Kunden vor Durchführung der Tätowierung über Risiken, Nebenwirkungen, Pflege und Nachsorge auf. Zusätzlich bestätigt der Kunde, sich bereits im Vorfeld über den Ablauf und die Risiken einer Tätowierung erkundigt zu haben.



 

IV. TERMINE


 

1. Sämtliche Tätowierungen erfolgen grundsätzlich nur nach Termin. 


 

2. Bei Auftragsannahme erfolgt eine verbindliche Terminfestlegung über eine oder mehrere Sitzungen.


 

3. Der Kunde leistet bei Vertragsschluss eine Kaution über € 50,- bis € 100,- je Termin.


 

4. Die Anzahlung ist dem Kunden zurückzuerstatten, sofern 

a. er die Beauftragung innerhalb der ersten 14 Tage schriftlich oder persönlich widerruft und der beauftragten Tätowiererin noch keine Arbeit entstanden ist,

b. er mindestens 3 Werktage vor dem Termin schriftlich oder persönlich absagt, kein Ersatztermin vereinbart wird und der beauftragten Tätowiererin noch keine Arbeit entstanden ist,

c. eine Absage des Termins durch den Kunden erfolgt, und zwar aus Gründen oder Umständen, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat,

d. eine Absage des Termins durch die Tätowiererin erfolgt, und zwar aus Gründen oder Umständen, die der Kunde nicht zu vertreten hat.


 

5. Eine Rückzahlung der Kaution ist ausgeschlossen, sobald 

a. die beauftragte Tätowiererin mit dem Anfertigen einer individuellen Zeichnung oder Vorzeichnung oder anderen vorbereitenden Arbeiten gemäß Vertragsabsprache begonnen hat,

b. die erste von einer oder mehreren vereinbarten Sitzungen durch Tätowieren begonnen wurde.


 

6. Eine Rückzahlung der Kaution nach Ziffer IV. 4. erfolgt in Form eines Gutscheins in gleicher Höhe der geleisteten Kaution. Eine Rückzahlung der Kaution in bar ist ausgeschlossen.


 

7. Die geleisteten Kautionen werden nach Durchführung der Tätowierung mit dem zu entrichtenden Gesamtpreis verrechnet. Ist Ratenzahlung oder eine Gesamtpreiszahlung nach dem letzten Termin vereinbart, erfolgt die Verrechnung der Kaution mit dem Honorar, das für den letzten Termin zu leisten ist.


 

8. Terminverschiebungen sind schriftlich oder persönlich, jedoch nicht telefonisch möglich. Hierauf wird der Kunde ausdrücklich hingewiesen.


 

9. Wird eine Terminverschiebung durch den Kunden mindestens 7 Werktage vor dem vereinbarten Termin veranlasst, und wird innerhalb der nächsten 12 Monate ein Ersatztermin vereinbart, so wird die geleistete Kaution für den ursprünglichen Termin nach Durchführung der Tätowierung dennoch mit dem zu entrichtenden Gesamtpreis verrechnet. Findet ein Ersatztermin erst 12 Monate oder später statt, wird die Kaution des ursprünglichen Termins nicht mit dem Gesamtpreis verrechnet.


 

10. Kommt ein Termin aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat (Ziffer IV. 4. c.), nicht zustande, besteht ein Anspruch auf Vereinbarung eines Ersatztermins.


 

11. In den übrigen Fällen der Terminabsage oder bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin und die Kaution verfällt.


 

12. Kommt ein Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zustande, so liegt die Vergabe eines Ersatztermins allein im Ermessen der Tätowiererin.


 

13. Kommt ein Termin durch Absage der Tätowiererin und aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat (Ziffer IV. 4. d.), nicht zustande, wird ein Ersatztermin zum frühestmöglichen Zeitpunkt vereinbart.


 

14. Es besteht kein Anspruch auf eine bevorzugte Ersatzterminvergabe.


 

15. Wurde für einen Nachstechtermin keine Kaution geleistet und der Kunde sagt diesen Termin ab oder erscheint nicht, so entfällt der Anspruch auf einen weiteren kostenfreien Nachstechtermin im Nachleistungszeitraum.


 

16. Liegt ein Ausschlussgrund nach Ziffer III. 3. vor oder wird bekannt, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden, die dieser zu vertreten hat.


 

17. Es besteht kein Anspruch auf einen Wunschtermin.



 

V. ZAHLUNG UND PREISE


 

1. Tattoos sind individuell angefertigte Motive, die gezielt auf den Kunden und seine Wünsche zugeschnitten werden. Sowohl beim Entwurf des Tattoos als auch bei der Durchführung der Tätowierung können unerwartete Erschwernisse oder andere Faktoren auftreten oder bekannt werden (Beschaffenheit der Haut, Schmerzverträglichkeit des Kunden und vieles mehr), die die Komplexität der Arbeit erhöhen und den Preis beeinflussen. Eine pauschale Aussage über einen Tattoo-Endpreis ist deshalb nicht möglich.


 

2. Preise werden immer individuell und projektbezogen festgelegt. Zwei gleiche Motive, durchgeführt von der selben Tätowiererin, können sich bei verschiedenen Personen im Preis unterscheiden.


 

3. Preise für Cover-Up, Blast-Over oder Touch-Up Tätowierungen sind aufgrund des Aufwands und der Komplexität teurer als solche Tätowierungen auf untätowierter Haut.


 

4. Die Tätowiererin gibt bei Vertragsschluss eine Einschätzung über den individuellen Preis pro Sitzung (Sitzungspreis) ab, der sich nach Größe und Komplexität der Tätowierung, Körperstelle, Hautbeschaffenheit, Motiv-, Stil- und Farbwahl, künstlerischem und technischem Aufwand, kurzfristigen Änderungen an der Entwurfsvorlage sowie der Instrumentennotwendigkeit richtet. Zudem nennt die Tätowiererin eine Spanne, in der der Sitzungspreis sich bewegen wird, sofern keine Faktoren auftreten, die die Durchführung in Aufwand, Dauer, Komplexität, Machbarkeit oder Ähnlichem beeinflussen. Es werden keine Einschätzungen zum Endpreis abgegeben, sondern immer nur solche zum Sitzungspreis.


 

5. Der Sitzungspreis beinhaltet auch individuelle Vorarbeiten der Tätowiererin. Diese umfassen insbesondere aber nicht abschließend:

a. die persönliche und schriftliche Beratung des Kunden

b. die Entwicklung des Motivs, der Art und das Ausloten der richtigen Positionierung 

c. die Anfertigung von Skizzen, Vorzeichnungen und den Entwurf der Tätowiervorlage, ggf. das freihändige Anbringen des Entwurfs

d. die Vorbereitung der Körperstelle.


 

6. Kostenvoranschläge durch die Tätowiererin gegenüber dem Kunden sind nur gültig, sofern sie persönlich abgegeben werden.


 

7. Preise und Honorare, die der Kunde entrichtet, beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19%. Ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer nach Vertragsschluss, so gilt die nunmehr gültige Umsatzsteuerhöhe als vereinbart.


 

8. Die Bezahlung erfolgt in bar, per Paypal oder per Geldkarte und in voller Höhe nach Beendigung des Termins.


 

9. Ein kostenfreies Nachstechen innerhalb von 6 Monaten nach Durchführung (Nachleistungszeitraum) ist inbegriffen, sofern eine Notwendigkeit dazu besteht. Über die Notwendigkeit entscheidet die Tätowiererin. Das Nachstechen beschränkt sich auf das Herbeiführen des bei Vertragsschluss anvisierten Stechergebnisses. Motivänderungen, -erweiterungen, - umgestaltungen oder -ergänzungen sind nicht inbegriffen und müssen gesondert vereinbart und bezahlt werden. Nach Ablauf des Nachleistungszeitraums müssen Nachstechtermine bezahlt und durch eine Terminkaution abgesichert werden. Die Preisgestaltung orientiert sich dabei am ursprünglichen Sitzungspreis. Ein kostenloses Nachstechen ist ausgeschlossen, wenn sich die Notwendigkeit dafür aus der fehlerhaften Nachsorge des Kunden ergibt.


 

10. Wünscht ein Kunde wiederholt das Anfertigen eines neuen Entwurfs, obwohl die übermittelten Entwürfe der Tätowiererin den Wünschen und Vorgaben des Kunden bei Vertragsschluss gerecht geworden sind, behält sich die Tätowiererin das Recht vor, weitere Entwürfe gesondert in Rechnung zu stellen.


 

11. Bricht ein Kunde die Durchführung der Tätowierung aus Gründen, die er zu vertreten hat, ab, behält sich die Tätowiererin das Recht vor, eine Ausfallentschädigung in Höhe des veranschlagten Sitzungspreises zu verlangen.


 

12. Gutscheine können zu jedem vollen Betrag erworben werden. Gutscheine sind nur für die Tätowiererin gültig, bei der sie erworben wurden. Gutscheine werden nicht, auch nicht in Teilbeträgen, ausbezahlt. Gutscheine sind übertragbar und für die Dauer von 3 Jahren ab Ausstellung gültig. Übersteigt der Gutscheinwert nach Durchführung der Tätowierung den Endpreis für diese, wird dies mit dem Datum der Durchführung der Tätowierung auf dem Gutschein vermerkt und selbiger behält für die Restdauer seit Ausstellungsdatum mit dem verbliebenen Gutscheinwert seine Gültigkeit. Ein Gutschein stellt keinen Anspruch auf Durchführung einer Tätowierung, insbesondere keines bestimmten Motivs, dar. Sofern Ausschlussgründe nach Ziffer III. vorliegen, behält sich die Tätowiererin ausdrücklich das Recht vor, den Gutscheinkunden abzulehnen. Ein Gutschein berechtigt nicht zur Tätowierung zu einem bestimmten Datum. Ein Gutschein berechtigt nicht zur Tätowierung ohne Termin oder Auftragsannahme. In allen Fällen der Hinderung bemühen sich die  Tätowiererin und der Kunde, eine solche Lösung zu finden, die für beide vertretbar ist.



 

VI. TATTOOPFLEGE


 

1. Der Kunde wird zu jeder Sitzung ausführlich über Pflege und Nachsorge seines Tattoos informiert. Er wird über Risiken und Folgerisiken bei Pflege und Nachsorge aufgeklärt.


 

2. Dem Kunden werden zu jeder Sitzung schriftliche Pflegehinweise ausgehändigt und etwaige Fragen dazu besprochen.


 

3. Der Kunde ist angehalten, sich an die schriftlichen Pflegehinweise zu halten und bei einem unerwarteten Heilungsverlauf umgehend bei der Tätowiererin vorstellig zu werden oder einen Hautfacharzt zu konsultieren.


 

4. Die Pflege und Nachsorge der Tätowierung obliegt dem Kunden.


 

5. Die in dieser AGB gemachten Angaben stellen keine abschließende Darstellung der Pflegehinweise dar.


 

6. Die Pflegehinweise sind als Faltblatt im Studio jederzeit einsehbar.



 

VII. DATENSCHUTZ, NUTZUNGSRECHTE


 

1. Kizmiaz Tätowierungen erhebt für die Durchführung der Tätowierung Daten, die verarbeitet und gespeichert werden müssen. Diese umfassen Personen-, Kontakt- und Gesundheitsdaten. Alle Daten werden vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und nur zum Zwecke der Durchführung der Tätowierung verwendet.


 

2. Der Kunde wird hierüber gesondert aufgeklärt und willigt bei Vertragsschluss gesondert in die Verarbeitung seiner Daten ein. Die in dieser AGB gemachten Angaben stellen keine abschließende Datenschutzerklärung dar.


 

3. Der Kunde gewährt der Tätowiererin ein inhaltlich, räumlich sowie zeitlich unbeschränktes und unentgeltliches Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an allen Foto- und Videographien, die vor, während und nach dem Tätowieren von der Tätowierung und dem Tätowierprozess angefertigt werden.


 

4. Die Tätowiererin gewährt dem Kunden ein unbeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der durchgeführten Tätowierung. Dieses Nutzungsrecht umfasst überlassene, abfotografierte oder abgefilmte Skizzen, Entwürfe und Vorlagen nur dann, wenn die Tätowiererin diesem ausdrücklich zugestimmt hat.


 

5. Wird eine Tätowierung, egal aus welchem Grund und wer diese zu vertreten hat, nicht durchgeführt oder beendet, ist eine Überlassung der Nutzungsrechte an den zugrundeliegenden Skizzen und Vorlagen ausgeschlossen.


 

6. Die vorgehaltenen Daten sind für den Kunden auf Wunsch einsehbar.


 

7. Die Datenschutzerklärung ist im Studio einsehbar und wird auf Wunsch ausgehändigt.



 

VIII. HAFTUNGSAUSSCHLUSS


 

1. Sofern eine Haftung aus der Durchführung der Tätowierung entstehen kann, beschränkt sich diese auf das Vertragsverhältnis zwischen der Tätowiererin und dem Kunden.


 

2. Eine Tätowierung stellt eine Körperverletzung und einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar, die mit Schmerzen verbunden ist. Hierüber wird der Kunde vor dem Tätowieren aufgeklärt und bestätigt seinen freien und uneingeschränkten Willen dazu schriftlich.


 

3. Die Tätowiererin arbeitet nach höchsten hygienischen Standards und unter Einhaltung aller rechtlichen, behördlichen und technischen Maßgaben. Sie verwendet nur professionelle, sterililisierte Tätowierinstrumente, sterilisiertes Tätowierzubehör oder sterile Einweg- und Hygieneartikel. Sie benutzt nur Tattoofarben und Tätowiermittel gemäß REACH-Verordnung. Sie legt größtmögliche Sorgfalt an den Tag, um dem Wunsch des Kunden bestmöglich gerecht zu werden. Dennoch kann das Resultat vom Entwurf abweichen. Die Beschaffenheit der Haut, die Tagesform des Kunden, die Aufnahmefähigkeit von Tattoofarbe unter der Haut, die jeweilige Struktur der zu tätowierenden Körperstelle, das natürliche Hautfarbprofil des Kunden und weitere Faktoren unterliegen unvorhersehbaren Einflüssen, die sich auf das Endergebnis auswirken und zu Abweichungen führen können.


 

4. Die Haftung der Tätowiererin auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nach Maßgabe der Ziffer VIII. eingeschränkt.


 

5. Die Haftung der Tätowiererin für durchgeführte Tätowierungen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung aus grober Fahrlässigkeit ist mit dem Endpreis der Tätowierung abbedungen. Die Haftung aus Vorsatz ist mit dem

reellen Schaden abbedungen.


 

6. Die Tätowiererin, ihre Vertreter oder Gehilfen haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.


 

7. Soweit die Tätowiererin, ihre Vertreter oder Gehilfen nach Ziffer VIII. 5. dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen wurden oder die bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt vorausgesehen werden hätten müssen.


 

8. Es wird nicht für Komplikationen und möglicherweise resultierende Folgen gehaftet, die sich daraus ergeben, dass Ausschlussgründe nach Ziffer III. vorgelegen haben, über die die Tätowiererin nicht in Kenntnis gesetzt wurde.


 

9. Es wird nicht für Komplikationen und möglicherweise resultierende Folgen gehaftet, die sich daraus ergeben, dass der Kunde die ausgehändigten Pflegehinweise vernachlässigt, nicht befolgt oder sich entgegen dieser verhalten hat. Hierzu zählen insbesondere aber nicht abschließend Wundinfektionen, Entzündungen, Narbenbildung und Beschädigungen der Tätowierung.


 

10. Sofern es sich bei der durchzuführenden Tätowierung um die Überdeckung einer bereits bestehenden Tätowierung oder von Narben (Cover-Up Tattoo) handelt, kann es zu Komplikationen kommen, für die keine Haftung übernommen werden, soweit sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits tätowierte Haut vorbelastet ist und Gewebe- oder Strukturveränderungen aufweisen kann, die das Ergebnis beeinflussen können. Es kann zu Wechselwirkungen zwischen bereits eingebrachter Tattoofarbe und neuer Tattoofarbe kommen, die nicht vorhersehbare Hautreaktionen hervorrufen und zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen führen können.


 

11. Der natürliche Heilungsprozess der Haut kann zu Veränderungen der Tätowierung führen und das Motiv in seinem Erscheinen beeinflussen. Hierzu zählen insbesondere aber nicht abschließend: Besenreiser, Blow-Outs, Fade-Outs, Vernarbungen, Erhebungen, Farbverblassungen, Farbunterspülungen, Farbverläufe und Intensitätsverluste. Für diese normalen Hautreaktionen während des Heilungsprozesses oder für solche Hautreaktionen, die durch fehlerhafte Nachsorge entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.


 

12. Es wird keine Haftung für Kleidung, Schuhe, Rucksäcke, Taschen und Ähnliches übernommen, die durch Tattoofarbe, Desinfektionsmittel oder ähnliche Materialien verschmutzt oder beschädigt werden, es sei denn die Verschmutzung oder Beschädigung wurde durch die Tätowiererin grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.


 

13. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.


 

14. Die voranstehenden Haftungsausschlüsse gelten in gleichem Umfang für Vertreter, Assistenten und Gehilfen der Tätowiererin.


 

15. Die voranstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach Produkthaftungsgesetz oder für garantierte Beschaffenheitsmerkmale.


 

16. Der Hygieneplan ist im Studio einsehbar und wird auf Wunsch ausgehändigt.



 

IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN


 

1. Alle vertraglichen Beziehungen zwischen der Tätowiererin und dem Kunden, sowie alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Beziehungen ergeben können, unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


 

2. Der Gerichtsstand ist Bünde, Deutschland.


 

3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bünde, Deutschland, sofern nichts anderes bestimmt ist.


 

4. Ansprüche gegen die Tätowiererin kann der Kunde nur mit schriftlicher Zustimmung der Tätowiererin an Dritte abtreten.


 

5. Ist oder wird eine Bestimmung aus diesen AGB oder aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Tätowiererin und dem Kunde unwirksam, so bleiben diese AGB sowie der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der Unwirksamen dem Sinn nach möglichst nahe kommt.



 

Stand vom 01.07.2023

               

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